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Elternmitwirkung und schulische Gremien

Fiona Cordova

1. Vorsitzende im Schulelternbeirat

der Grundschule Rhen

 

Die Schule braucht die Mitwirkung der Eltern! - Kommen Sie und informieren Sie sich!

Gute Schulen zeichnen sich auch durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler aus. Sie leben davon, dass sie Eltern ermuntern und ihnen ermöglichen, sich zu engagieren und die Schule ihrer Kinder mitzugestalten. Den heutigen Herausforderungen an Schulen können wir nur begegnen, wenn alle an der Schulgemeinschaft beteiligten - Kinder, Eltern und das Personal - zusammenarbeiten, um im Sinne der Kinder und der Schulgemeinschaft verantwortungsvolle Entscheidungen unter Beachtung des Rahmenkonzeptes Schule 2035 mithilfe der Datenlage und Erfahrungswerte treffen zu können. Umso regelmäßiger und vertrauensvoller der Austausch untereinander ist, desto besser gelingt das Schulleben und desto wohler werden sich alle Beteiligten fühlen.

 

Schulentwicklungsteam aus Eltern und Lehrkräften (teilweise unter Einbindung einer Vertretung des Schülerparlamentes):

Das Schulentwicklungsteam bietet Eltern die Möglichkeit, sich außerhalb der offiziellen Gremienarbeit über aktuelle Ideen und Vorhaben zu informieren, Schule mitzudenken und mitzugestalten. Wenn Sie sich für eine Mitarbeit entscheiden, nehmen Sie regelmäßig an den Treffen teil. Auf Wunsch der Eltern tagt das Schulentwicklungsteam ca. alle drei Monate je nach Dringlichkeit und Aktualität der Themen. Im Schuljahr 2025/26 wird das 1. Treffen im Dezember stattfinden.

 

Folgende Informationen wurden zitiert aus "Elternmitwirkung - Anregungen und Hinweise" (Hrsg. IQSH):

Der Klassenelternbeirat
Für einen regelmäßigen und thematischen Austausch über schulische Belange unter den Eltern werden Elternversammlungen
organisiert. Der Klassenelternbeirat wird in der Elternversammlung gewählt und vertritt die Eltern einer Klasse. Die jeweiligen
Klassenlehrkräfte informieren die Elternbeiräte über grundsätzliche Fragen, die die Klasse gemeinsam interessieren und erteilen Auskünfte auf Anfragen. Der/die jeweilige Vorsitzende des Klassenelternbeirats nimmt an Klassenkonferenzen teil und ist dort stimmberechtigt. Ausnahme: Handelt es sich um eine Konferenz über die Beurteilung von Leistungen, hat sie/er nur eine
beratende Funktion.
 

Der Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat (SEB) unterstützt die Klassenelternbeiräte beim Zusammenwirken von Schule und Elternschaft.
Jeweils ein Mitglied aus dem Klassenelternbeirat wird in den SEB gewählt. Die Mitglieder des Schulelternbeirats wählen einen
Vorstand. Dieser hat normalerweise drei Mitglieder, einer von ihnen übernimmt den Vorsitz.
Die Mitglieder des Schulelternbeirats wählen außerdem ein Mitglied und dessen Stellvertretung für den Kreiselternbeirat der jeweiligen Schulform und – nicht zwingend aus der Mitte – die Vertreter/-innen der Eltern für die Schulkonferenz (das oberste Beschlussgremium der Schule), je zwei Vertreter/-innen der Eltern in den Fachkonferenzen, höchstens fünf Vertreter/-innen der Eltern für den Schulleiterwahlausschuss. Vergewissern Sie sich, dass Sie als Delegierte/-r zum Kreiselternbeirat vom Schulelternbeirat (SEB) dem Kreiselternbeirat gemeldet werden.
 

Der Kreiselternbeirat
Der Kreiselternbeirat (KEB) vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Kreisebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Klassenelternbeiräte. Der KEB greift Anregungen, Fragen oder Probleme von Schulelternbeiräten auf und leitet diese gegebenenfalls an die Schulaufsicht oder Schulträger weiter, um Lösungen zu finden oder Antworten zu erhalten. Jeder Kreiselternbeirat wählt aus seiner Mitte eine/-n Delegierte/-n sowie eine/-n Stellvertreter/-in für den Landeselternbeirat. Der Landeselternbeirat und das Schulamt werden über die Wahl der Delegierten informiert. Der Kreiselternbeirat darf den Schulelternbeiräten keine Weisungen geben.
 

Der Landeselternbeirat
Der Landeselternbeirat (LEB) vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Landes- und Bundesebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Kreiselternbeiräte. Der Landeselternbeirat versteht sich als Interessenvertretung der Eltern. Er berät das für Bildung zuständige Ministerium in wichtigen allgemeinen Fragen und in Fragen des Bildungs- und Schulwesens, die die Belange der Eltern berühren. Das für Bildung zuständige Ministerium hat den Landeselternbeirat über alle grundsätzlichen, die Schulen gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Landeselternbeirat darf den Schulelternbeiräten und Kreiselternbeiräten keine Weisungen geben.
 

 

 

Für weitere Informationen finden Sie die Handreichung "Elternmitwirkung - Anregungen und Hinweise" im folgenden PDF-Dokument: Handreichung "Elternmitwirkung"

 

 

 

Kalender

Nächste Veranstaltungen:

06.​07.​2026 bis 16.​08.​2026

 

19.​08.​2026 - Uhr