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SIFC Allgemeine Informationen

Rechtliche Fragen und Verbindlichkeiten

  • Unter den folgenden Reitern finden Sie die SIFC der einzelnen Fächer.

  • Ein SIFC befindet sich in einem stetigen Entwicklungsprozess und wird u.a. aufgrund rechtlicher Vorgaben in Abständen evaluiert, überarbeitet und aktualisiert.

     

  • "Die SIFC sind in der Umsetzung der politischen Vorgaben der KMK (Bildungsstandards) und des Landes Schleswig-Holstein (Fachanforderungen) in die Unterrichtspraxis und damit für den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler von zentraler Bedeutung."

  • "SIFC sind Planungsgrundlage für den Fachunterricht. Sie enthalten in der Fachkonferenz abgestimmte, konkrete Vereinbarungen und stellen Verbindlichkeit im Rahmen der pädagogischen Arbeit der Schule zur Erreichung der gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsziele her. Dabei vermitteln SIFC (...) keine subjektiv-rechtlichen Ansprüche der Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern gegenüber der Schule, einen bestimmten Unterricht bzw. Unterrichtsinhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erhalten." 

  • "Die SIFC begründen keine Ansprüche gegenüber der Schule. Die schulinterne Verbindlichkeit bleibt dadurch unberührt." 

  • "Gemäß § 34 Abs. 1 SchulG gestalten Lehrkräfte den Unterricht im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele gemäß § 4 SchulG, der Fachanforderungen und der SIFC in eigener pädagogischer Verantwortung. Sie sind dabei an die Weisungen und Anordnungen der Schulleiterin oder des Schulleiters und der Schulaufsichtsbehörden gebunden."

 

(zitiert aus: Link: Handreichung SIFC.pdf)

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