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witterungsbedingter Schulausfall

Bei extremen Wetterverhältnissen kann es auch kurzfristig zu kreisweiten Schulausfällen kommen. Die Entscheidung trifft die oberste Schulaufsichtsbehörde. Von der Schule werden Sie in der Regel nicht (mehr) darüber informiert.

 

Als verbindliche Informationsquellen gelten

Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten (bitte informieren Sie uns darüber) oder es vorzeitig vom Unterricht abholen, auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

 

„Wie wird dafür Sorge getragen, dass Schülerinnen und Schüler, die eine Info zum witterungsbedingten Schulausfall nicht rechtzeitig erhalten haben und ihre Schule aufgesucht haben, dort betreut werden?

 

Für Schülerinnen und Schüler, die bei angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, hat die Schulleitung eine Betreuung mit Lehrkräften zu gewährleisten. Diese Betreuung ist durch die Schulleitung vom regelmäßigen Schulanfang bis zum regelmäßigen Ende des Unterrichts beziehungsweise der schulischen Veranstaltungen sicher zu stellen. Die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler sind in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Das gilt auch für den Schulweg.“

 

(vgl. schleswig-holstein.de - Bildungsministerium - Winterhotline)

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