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Krankheit/Beurlaubung

Sollte Ihr Kind die Schule wegen Krankheit nicht besuchen können, melden Sie Ihr Kind im DK verlässlich bis 7.45 Uhr ab. Für unseren organisatorischen Ablauf ist es wichtig, dass wir die Abmeldung vor Schulbeginn vorliegen haben.


Für Termine, die im Voraus geplant sind, an denen Ihr Kind die Schule für einen oder mehrere Tage oder einige Schulstunden nicht besuchen kann, stellen Sie bitte rechtzeitig (!) mit unserem Vordruck einen Beurlaubungsantrag (s. unter Anträge und Formulare). Versuchen Sie bitte immer, Arzttermine in den Nachmittag zu legen. Beurlaubungsanträge können bis zu sechs Tage im Monat von der Klassenlehrkraft entschieden werden. Alles darüber hinaus oder sobald die Tage an Ferientagen angrenzen, muss bei der Schulleitung beantragt werden.


An dieser Stelle erinnere ich an die Schulpflicht Ihrer Kinder. Beurlaubungen bleiben weiterhin eine Ausnahme und können nur aus wichtigen Gründen genehmigt werden.

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