Unterrichtsentwicklung
Offener Unterricht
Offene Unterrichtsformen, die differenzierte Arbeitspläne sowie das Bereitstellen verschiedenster Übungsmaterialien in Verbindung mit diversen Arbeitsformen beinhalten, fördern das selbstverantwortliche Lernen aller SchülerInnen.
Produktive Zusammenarbeit des Kollegiums mit Austausch guter und erprobter Unterrichtseinheiten erleichtern die Gestaltung des offenen Unterrichts.
Durch häufige Zusammenarbeit in den Klassen besteht innerhalb des Kollegiums die Möglichkeit der Gespräche über Unterricht und über die SchülerInnen. Zum Prinzip des offenen Unterrichts gehören Freiarbeitsphasen, in denen sich jeder Schüler sein Arbeitsmaterial selbst wählen kann.
Fördern - Fordern
Förderunterricht für unsere SchülerInnen mit Lernproblemen wird zum Einen durch die gute
Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum zum Anderen aber auch je nach Ressourcen durch das Kollegium abgedeckt. Nach Möglichkeit bieten wir für die Klassenstufen 2 und 3 je eine Unterrichtsstunde
Mathematik- und
Deutsch-Förderunterricht an. Möglichst viele Doppelbesetzungen im 1. Schuljahr gewähren:
Die an unserer Schule eingeführten Lehrmethoden dienen der ständigen Diagnose des einzelnen Schülers in Hinsicht auf seinen Lernfortschritt. Auftretende Lernprobleme werden schnell bemerkt und Möglichkeiten der Förderung eingeleitet.
Zur Förderung in allen Fächern ist in den Klassen Anschauungs- und Freiarbeitsmaterial vorhanden.
Sehr großen Wert legen wir auf die Leseförderung. Bereits während der Eingangsphase werden unsere SchülerInnen mit dem Antolin-Leseprogramm vertraut gemacht (www.antolin.de.).
Die Internet-Portale www.mathepirat.de und www.zahlenzorro.de dienen ebenfalls der individuellen Förderung aller SchülerInnen im Fach Mathematik.
Das Prinzip des „jahrgangsübergreifenden Unterrichts“ beinhaltet einen Teil unserer Fördermöglichkeiten.
Vorteile für Erstklässler:
Vorteile für Zweitklässler:
Kinder mit überdurchschnittlichen Begabungen haben die Möglichkeit aufgrund der offenen Unterrichtsformen in ihrem eigenen Tempo den angebotenen Lernstoff zu bearbeiten, sich mit Zusatzmaterialien zu beschäftigen oder auch an besonderen Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen.
Leistungsbewertung
§ 6 der Landesverordnung über Grundschulen besagt:
„Zu jedem Zeugnistermin beurteilt die Klassenkonferenz die
Lernentwicklung und den Leistungsstand einer Schülerin oder eines Schülers. Sie erfasst in ihrem Urteil die
Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerin oder des Schülers“.
Die Kinder erhalten zum Halbjahr und zum Schuljahresende je nach Klassenstufe unterschiedliche Zeugnisse. Die folgende Tabelle gibt darüber Auskunft:
Klasse |
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1 |
1. Halbjahr
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Information durch die KlassenlehrerInnen auf dem Elternsprechtag |
2. Halbjahr |
tabellarisches Zeugnis |
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2 |
1. Halbjahr |
tabellarisches Zeugnis |
2. Halbjahr |
tabellarisches Zeugnis |
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3 |
1. Halbjahr |
tabellarisches Zeugnis |
2. Halbjahr |
Notenzeugnis |
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4 |
1. Halbjahr |
Notenzeugnis Kompetenzraster |
2. Halbjahr |
Notenzeugnis |