Integration
Modell - SchulgesetzDas neue Schulgesetz fordert in § 5 Absatz 2:
„Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf entspricht (gemeinsamer Unterricht)“.*
Förderzentrum
Unsere SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfahren Unterstützung im Unterricht durch das Förderzentrum. Momentan stehen jedem Schüler zwei Förderstunden pro Woche zur Verfügung. Die KollegInnen des Förderzentrums und der Grundschule Rhen arbeiten eng zusammen.
In den Klassenstufen 1 und 2 arbeitet die Kollegin des Förderzentrum präventiv.
Schulbegleiter - Kooperationserzieher
Für Schülerinnen und Schüler mit großen Problemen bezüglich der Integration in Regelklassen der Grundschule besteht die Möglichkeit des Einsatzes eines Schulbegleiters.
Unsere Kooperationserzieherin lernt die zukünftigen ABC-Schützen in den jeweiligen Kindergärten kennen und begleitet die Kinder während des 1. Schulhalbjahres in der Schule.