Infos zu extremen Wetterereignissen mit witterungsbedingtem Schulausfall

Liebe Eltern der Grundschule Rhen,

 

da es unterschiedliche Wettervorhersagen für die nächsten Wochen gibt und einige mit Schneefällen oder Eisregen o.ä. rechnen, möchte ich Ihnen kurz die wichtigsten Informationen zum Thema „Witterungsbedingter Schulausfall“ zusammenfassen und von der Seite des Bildungsministeriums teilweise zitieren (vgl. Bildungsministerium - Winterhotline - schleswig-holstein.de). Es gibt ihn selten, doch für den Fall der Fälle sind Informationen dazu für Sie sicher hilfreich. Genaueres können Sie auf der Internetseite nachlesen. Außerdem möchte ich noch an einige Punkte zum Thema „Sicherheit auf dem Schulweg“ erinnern.

 

Bei extremen Wetterverhältnissen kann es auch kurzfristig zu kreisweiten Schulausfällen kommen. Die Entscheidung trifft die oberste Schulaufsichtsbehörde. Von der Schule werden Sie in der Regel nicht (mehr) darüber informiert.

 

Als verbindliche Informationsquellen gelten

·        Radiodurchsagen für den Kreis Segeberg

·        die Ansage unter der Telefonnummer 0800 / 18 27 27 1 (Winterhotline) und/oder

·        die Information im Internet unter Bildungsministerium - Winterhotline - schleswig-holstein.de

 

Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten (bitte informieren Sie uns darüber) oder es vorzeitig vom Unterricht abholen, auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

 

„Wie wird dafür Sorge getragen, dass Schülerinnen und Schüler, die eine Info zum witterungsbedingten Schulausfall nicht rechtzeitig erhalten haben und ihre Schule aufgesucht haben, dort betreut werden?

Für Schülerinnen und Schüler, die bei angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, hat die Schulleitung eine Betreuung mit Lehrkräften zu gewährleisten. Diese Betreuung ist durch die Schulleitung vom regelmäßigen Schulanfang bis zum regelmäßigen Ende des Unterrichts beziehungsweise der schulischen Veranstaltungen sicher zu stellen. Die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler sind in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Das gilt auch für den Schulweg.“

 

Sicherheit auf dem Schulweg:

Jetzt in der dunklen Jahreszeit beobachten wir morgens im Dunkeln einige Kinder, die mit dem Roller zur Schule fahren und kein Licht haben. Die Kinder sind auf dem Roller zu schnell unterwegs, sie sind ohne Licht nicht gut zu sehen.

 

Außerdem haben wir einen Hinweis einer Mutter erhalten. Ihre Bitte zitiere ich gerne.

„Heute früh ist es wieder zu einer sehr brenzligen Situation vor der Schule gekommen. Einige Kinder standen auf der anderen Seite vom Bürgersteig und warteten darauf die Theodor-Storm-Straße zu überqueren, um aufs Schulgelände zu gelangen. Von links kam ein Auto und signalisierte den wartenden Kindern, dass sie rüber gehen sollen, leider gingen 2 Jungs ohne nach rechts zu schauen rüber und von dort kam ein weiteres Fahrzeug.

 

Wäre das von rechts kommende Fahrzeug nicht so langsam, wäre es zu eine Katastrophe gekommen.

 

Meine 1. Bitte: "Lassen Sie keine Kinder per Lichthupe über sie Straße!"

 

Meine 2. Bitte: "Liebe Eltern, bitte besprechen Sie die Situation mit Ihren Kindern und erklären Sie Ihnen, dass sie trotzdem nach links und rechts gucken müssen." (Jannike Dabelstein)“

 

Mit besten Grüßen

Yvonne Pfefferkorn

Schulleiterin