Liebe Eltern,
das Gesundheitsministerium hat einen neuen Absonderungserlass veröffentlicht, der ab heute gilt und durch die Kreise und kreisfreien Städten mit entsprechenden Allgemeinverfügungen umgesetzt werden muss.
Sie finden das Dokument unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220504_absonderungserlass.html
Dort heißt es unter anderem unter Nr. 3:
„Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen automatisch nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes […] oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird jedoch empfohlen. Die Isolationsdauer von Infizierten wird gezählt ab dem Tag der Abnahme des ersten positiven Testes.“
Es gilt also nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht für alle positiv getesteten Personen. Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind, gilt keine Absonderungspflicht mehr.
Bitte melden Sie uns weiterhin, wenn Ihr Kind Corona hat und deshalb zu Hause bleiben muss. Diese Quarantänezeit zählt nicht zu den Fehltagen im Zeugnis, wenn die Infektion symptomlos verläuft.
Der Schnupfenplan ist weiterhin gültig.
Herzliche Grüße
Yvonne Pfefferkorn
Schulleiterin