Liebe Eltern der Grundschule Rhen,
ich möchte Sie im Folgenden über die neusten Bestimmungen aus dem Ministerium informieren:
· Wegfall der Testpflicht ab Montag, d. 21.03.2022
· Wegfall der Maskenpflicht nach den Osterferien
Schülerinnen und Schüler, die zur vulnerablen Gruppe gehören, können weiterhin beurlaubt werden. Sie müssen dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.
Bitte melden Sie uns weiterhin, wenn Ihr Kind in Haushaltsquarantäne ist oder selbst mit Corona infiziert ist. Diese Meldung ist wichtig für unsere Fehltageerfassung, die je nach Fall unterschiedlich erfolgt.
1. Regelungen vom 21. März bis 2. April 2022
- In einer ersten Phase vom 21. März bis zum Beginn der Osterferien am 2. April 2022 wird weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht in Schulen gelten.
- Es gibt ab dem 21. März keine verpflichtenden Testungen mehr in der Schule, auch die täglichen Testungen bei einem positiven Fall in der Klasse finden nicht mehr statt.
- Die freiwilligen wöchentlichen Tests werden von drei auf zwei reduziert und finden ausschließlich zu Hause statt.
- Für die freiwilligen Testungen bekommen diejenigen Kinder, die Tests vorbestellt haben, morgen eine Packung mit fünf Einzeltests mit. Damit können zwei Tests in der Woche ab 21. März 2022 durchgeführt werden, zwei weitere Tests in der Woche ab 28. März 2022 und schließlich ein Test am 18. April 2022, dem Ende der Osterferien.
- Die Durchführung der Tests ist keine Zugangsvoraussetzung mehr für den Präsenzunterricht; so dass auch keine Erklärung über die Durchführung der Tests vorgelegt werden muss.
2. Regelungen vom 3. bis 29. April 2022
- Nach den Osterferien gilt keine allgemeine Maskenpflicht mehr an Schulen.
- Tests (für zu Hause) können von den Schülerinnen und Schülern weiterhin freiwillig in Anspruch genommen werden. Das gilt insbesondere, wenn es einen entsprechenden Anlass gibt.
- Am 19. April erfolgt eine erneute Ausgabe an Tests für die freiwillige häusliche Testung. Alle, die bei uns schon Tests vorbestellt haben, bekommen dann eine weitere Packung für den restlichen April mit nach Hause. Wenn Sie bisher keine Tests vorbestellt haben und sich ab 19.04. in die freiwillige und anlassbezogene Testung einklinken möchten, melden Sie sich bis spätestens Montag, 21.03.22 um 9.00 Uhr bei Ihrer Klassenlehrkraft per Mail.
- Wichtig ist: Es können auch weiterhin freiwillig Masken getragen werden.
3. Schnupfenplan und Eigenverantwortung
- Mit den neuen Regelungen ab 21. März und 3. bzw. 19. April 2022 tritt die Bedeutung des Schnupfenplans (siehe Anhang) besonders hervor.
- Sie finden die Hinweise zum Verhalten beim Auftreten von Erkältungshinweisen unter diesem Link: Coronavirus - Schulen&Hochschulen - Aktualisierte Regeln für den Umgang mit Erkältungserkrankungen - schleswig-holstein.de
Die Beachtung der Regeln schützt alle Mitglieder der Schulgemeinschaft vor der Übertragung von Infektionskrankheiten und ist ein sichtbares Zeichen eines rücksichtsvollen Miteinanders. Grundsätzlich muss jede und jeder Verantwortung übernehmen und Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen. Bei entsprechenden Symptomen gilt es in jedem Fall, von einem Schnelltest Gebrauch zu machen. Sollte dieser bei Symptomen negativ sein, ist es keine Sicherheit. Wiederholen Sie die Testung dann bitte am Folgetag/an den Folgetagen. Sollten bei Ihrem Kind Symptome auftreten und Sie haben keine Tests für eine Selbsttestung zuhause, fragen Sie gerne bei uns an, ob wir noch Tests übrig haben. Meistens habe ich einen ausreichenden Vorrat.
Bleiben Sie bitte gesund und bleiben Sie wachsam.
Herzliche Grüße,
Yvonne Pfefferkorn
Schulleiterin