Liebe Eltern der Grundschule Rhen,
mit der neuen Schulinformation 2022-007 wurden uns heute die in den nächsten Wochen anstehenden Erleichterungen angekündigt.
Erleichterungen für den Schulbetrieb
„Für die Schulen werden die Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen stufenweise zurückgeführt. Der Fahrplan für Schulen sieht drei Schritte vor:
· Ab 3. März 2022 entfallen alle Beschränkungen von Schulunterricht und Schulleben mit Ausnahme von Masken- und Testpflicht. Schon heute gilt, dass Arbeitsgemeinschaften
unter den geltenden Hygienebedingungen wieder stattfinden können.
· Ab 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt.
· Spätestens am 1. April endet die Maskenpflicht in den Schulen.
Die genauen Regeln wird das Bildungsministerium in den nächsten Wochen mitteilen. So wie beispielsweise die Maskenpflicht auch schon früher entfallen könnte, gilt generell, dass die weiteren Schritte unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Pandemiegeschehens erfolgen.“
Änderungen im Absonderungserlass mit Wirkung zum 16.02.2022
„Wichtig ist, dass nun für alle Personen, die an dem Testkonzept in Schulen teilnehmen und hierbei einen positiven Selbsttest haben, eine Bestätigung des Testergebnisses unverzüglich wieder durch einen PCR-Test erfolgen soll. Ein durch geschultes Personal durchgeführter SARS-CoV-2 zertifizierter Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation reicht nun nicht mehr aus. Ist der PCR-Test negativ, so besteht keine Absonderungspflicht.
Die 5-tägige Testpflicht gemäß § 7 Abs. 8 Schulen-Coronaverordnung nach einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- und Betreuungsgruppe entfällt, falls der nach dem Absonderungserlass erforderliche PCR-Test negativ ist. Tritt in einer Lerngruppe ein bestätigter Infektionsfall auf, so gilt weiterhin für die Schülerinnen und Schüler, die nicht infiziert sind, dass sie sich nicht grundsätzlich in Absonderung begeben müssen.“
Anfragen zum Thema „Fasching“
An Planungen für ein Faschingsfest unter den bisher geltenden Regelungen und vor allem unter dem diffusen und permanenten Infektionsgeschehen an unserer Schule ist derzeit nicht zu denken (gewesen). Ich bin froh, dass ich den „normalen“ Schulbetrieb in den letzten Wochen aufrecht erhalten konnte, ohne ganze Gruppen ins Distanzlernen schicken zu müssen. Diese Woche zeigt sich zum ersten Mal eine Entspannung der Situation.
Freuen Sie sich auf unsere anstehende große Zirkusprojektwoche in der Zeit vom 25.-29.04.2022 mit dem Zirkus Zaretti, die unter den derzeitigen Öffnungsprognosen organisatorisch unter einem sehr guten Stern stehen. Die ersten Planungen und Vorbereitungen laufen dazu schon. Die Vorfreude im Kollegium ist schon zu spüren. Im März werden Sie nähere Informationen dazu erhalten.
Ein schönes und hoffentlich nicht allzu stürmisches Wochenende wünsche ich Ihnen!
Mit besten Grüßen
Yvonne Pfefferkorn
Schulleiterin