Elternbrief Nr. 10 - wichtige Änderungen Testungen und Quarantäne

Liebe Eltern der Grundschule Rhen,

 

gestern Abend ist die Corona-Schulinformation Nr. 3 verschickt worden. Im Folgenden liste ich Ihnen alle Änderungen auf, die sich daraus ergeben werden. Lesen Sie bitte auch diese Mail sehr genau und in Ruhe durch, auch wenn derzeit wieder viele Informationen auf Sie einprasseln. Die neuen Regelungen treten heute am 15.01.2022 in Kraft:

 

Regelmäßige Schultestungen:

·         Bis voraussichtlich Mitte März finden die gewohnten Testungen 3x in der Woche statt. Unsere Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag. Die Tests gelten immer für zwei Tage unabhängig von der Uhrzeit (getestet am Montag, der Test gilt für Montag und Dienstag).

·         Kommt es zu einem positiven Test in der Klasse, wird auf tägliche Testungen für die kommenden fünf Schultage umgestellt.

·         Die Testungen sind für alle Personen in Schulen verpflichtend, auch wenn sie vollständig geimpft, geboostert und/oder genesen sind.

 

Quarantäne:

Der Einfachheit zitiere ich aus der Schulinformation Nr. 3:

Grundsätzlich gelten danach folgende Absonderungspflichten (Quelle Staatskanzlei SH: Vor dem Hintergrund der seriellen Teststrategie und des erhöhten Schutzstandards in Schulen sind bei Einhaltung aller Vorgaben in Schulen in der Regel keine Quarantänemaßnahmen erforderlich. Das bedeutet, dass in Schulen folgende Veränderungen gegenüber den Regelungen der ersten Schulwoche gelten:

·         Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn der infizierten Person.

·         Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen obliegt es der infizierten Person oder bei jungen Schülerinnen und Schülern ihren Erziehungsberechtigten, die engen Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn) eigenverantwortlich zu informieren. In diesen Fällen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage gemäß Absonderungserlass des MSGJFS.

·         Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene müssen jedoch gar nicht in Quarantäne. Rechtsgrundlage hierfür ist die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-Verordnung des Bundes, die bezüglich des Impfstatus auf das Paul-Ehrlich-Institut und bezüglich des Genesenen-Status auf das Robert Koch-Institut verweist. Einzelheiten zu den genannten Personengruppen finden sich unter https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3 und www.rki.de/covid-19-genesenennachweis

·         Wird der Schulleiterin oder dem Schulleiter ein durch einen PCR-Test bestätigter Infektionsfall bekannt, soll den Lerngruppen, mit denen die infizierte Person Kontakt hatte, ein Informationsschreiben der Gesundheitsverwaltung durch die Schule ausgehändigt werden. Das Schreiben erhalten die Schulen in den nächsten Tagen.

·         Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch einen PCR-Test bestätigt infiziert, gilt für sie oder ihn eine Quarantäne von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnelltest am siebten Tag.“

 

Kurze nähere Erläuterungen meinerseits:

·         Wenn die Kinder in der Schule ihren medizinischen MNS nicht korrekt tragen (die Masken sind zu groß, sitzen unter der Nase oder stehen an den Seiten/oben/unten offen), gelten die Schutzmaßnahmen nicht als eingehalten. Im Falle einer bestätigten Infektion gilt dann eine Absonderungspflicht für die gesamte Sitznachbarschaft im Umkreis von 1,5 m. Achten Sie daher bitte auf gut sitzende Masken!

 

·         Keine Absonderungspflicht für die Kinder gibt es nur, wenn es sich um einen reinen Schulkontakt mit eingehaltenen Schutzmaßnahmen handelt. Sobald der Kontakt zur infizierten Person im privaten Raum, beim Sport, beim Spielen o.Ä. stattfindet, gilt die Absonderungspflicht.

 

·         Für infizierte Personen und für enge Kontaktpersonen im privaten Umfeld oder weil in Schule die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten wurden, gelten 10 Tage häusliche Quarantäne/Isolation mit der Möglichkeit der Freitestung, wenn man symptomfrei ist:

·         Für alle Kontaktpersonen oder Infizierten ist ein Freitesten am siebten Tag mittels offiziellen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test möglich. Eine Bescheinigung wird benötigt.

·         Für alle Schülerinnen und Schüler als Kontaktperson ist ein Freitesten am fünften Tag mittels offiziellen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test möglich. Eine Bescheinigung wird benötigt.

·         Ein Selbsttest zuhause oder ein Selbsttest in der Schule kann nicht zum Freitesten benutzt werden.

 

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV):

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/vo-aend-covid-19-schutzmassnahmen-ausnahmenv-und-coronavirus-einreisev.html

 

Absonderungserlass:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Presse/PI/2021/Corona/220114_VIII_Absonderungserlass.html

 

Lüften in Schule:

Auch diesen Punkt zitiere ich mangels Zeit.

„Das Umweltbundesamt hat bereits zum 22. Dezember 2022 seine Hinweise zu Lüftungskonzepten in Schulen aktualisiert. Sie finden die Hinweise unter folgendem Link https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#warum-ist-ein-regelmassigerluftaustausch-in-klassenzimmern-grundsatzlich-wichtig-und-in-der-pandemie-umso-mehr

Dort heißt es weiterhin: „Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten oder öfter mit weit geöffneten Fenstern gelüftet. Alle Fenster müssen weit geöffnet werden (Stoßlüften). Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3-5 Minuten ausreichend.“

 

 

Schaubild: Regelungen zu Quarantäne und Isolation

Und nun wünsche ich Ihnen ein schönes Restwochenende. Behalten Sie bitte nach wie vor dringend täglich Ihre Mails im Blick.

Ich hoffe sehr, dass ich an alle wichtigen Informationen gedacht habe. Danke für Ihre Mithilfe, für Ihre Umsicht und Achtsamkeit und für Ihr eigenverantwortliches Handeln in diesen Zeiten.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Pfefferkorn

 

Schulleiterin