Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich aus der Presse entnommen haben, wird voraussichtlich heute eine Verlängerung der Corona-Verordnung bis zum 19.9.2021 beschlossen. Damit gilt weiterhin in Schulen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundnasenschutzes im Schulgebäude und die Pflicht zur Testung (zweimal wöchentlich).
Neu ist, dass im Falle eines positiven Testergebnisses in der Klasse nicht automatisch die ganze Klasse in Quarantäne geht. Das zuständige Gesundheitsamt fragt in den Schulen nach den engsten Kontaktpersonen der infizierten Person. Abhängig von der Risikobewertung des Gesundheitsamtes müssen sich diese engsten Kontaktpersonen ebenfalls in Quarantäne begeben. Letzten Endes sind Quarantänemaßnahmen aber von so vielen Faktoren abhängig, dass auch von der derzeit gängigen Praxis abgewichen werden kann. Sollte Ihr Kind im privaten Umfeld Kontakt zu einer positiv getesteten Person gehabt haben, Sie haben Kenntnis davon, haben aber noch keinen Anruf vom Gesundheitsamt erhalten, halten Sie bitte zuerst Rücksprache mit der Schule, bevor Sie Ihr Kind in die Schule schicken. Die Meldungen über positive Testergebnisse bzw. daraus resultierende Quarantänemaßnahmen erfolgen in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt.
Die Schule erstellt für alle Kinder eine Testbescheinigung gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie gilt als Nachweis, dass Ihr Kind im Rahmen des verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche am Testverfahren gem. § 8 Schulen-Coronaverordnung teilnimmt. Dabei ist es unerheblich, ob sich Ihr Kind selbst in der Schule testet, ob Sie es zu Hause testen und eine Selbstauskunft darüber abgeben oder ob es in einem Testzentrum getestet wird. Diese Bescheinigungen werden am Montag ausgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung nur einmalig ausgestellt wird. Die Ausgabe wird bei uns protokolliert. Sie werden sie in der Postmappe Ihres Kindes finden.
Sollten Sie einen Nachweis über einen tagesaktuellen Selbsttest benötigen, kann dieser nach den bekannten Regeln am Testtag Ihres Kindes ausgestellt werden (den Vordruck finden Sie bei Bedarf als pdf-Dokument auf der Homepage).
Ihre Kinder haben eventuell zuhause schon berichtet, dass wir den Schulhof in den Pausen nicht mehr komplett für alle Kinder gleichzeitig freigeben. Wir haben für die Pausensituation Traktkohorten nach A-, B- und C-Klassen gebildet, d.h. alle Klassen eines Traktes befinden sich gleichzeitig in einem der drei Pausengebiete (Schulhof, Oase oder Sportplatz).
Und nun tatsächlich auch einmal ein kleines Anliegen fernab von Corona: Immer mehr Kinder tragen in der Schule Smartwatches. Da diese Uhren meist auch Filme und Fotos aufnehmen können, es Zugriffsmöglichkeiten von außerhalb gibt und/oder diese Uhren internetfähig sind, sollen die Kinder diese Uhren am Schulvormittag bitte nicht mehr am Körper tragen. Sollte Ihr Kind diese Uhr im Nachmittagsbereich benötigen, kann sie vormittags im Ranzen im Ruhemodus verwahrt werden. Ich hoffe diesbezüglich sehr auf Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße
Yvonne Pfefferkorn
Schulleiterin