Elternbrief Nr. 25 - neuer Corona-Reaktionsplan + Testpflicht an Schulen mit Ausnahmen

Liebe Eltern der Grundschule Rhen,

 

es greift ein neuer Corona-Reaktionsplan, der Präsenzunterricht an den Grundschulen bis zu einer Inzidenz von 100 vorsieht (Stufe 1 und Stufe 2).

Liegen wir drei Tage infolge über einer Inzidenz von 100, rutschen wir am übernächsten Tag automatisch in die Stufe 3 mit Wechselunterricht + Notbetreuung. In Stufe 3 erhalten die vierten Klassen durch den Wechselunterricht automatisch Präsenzangebote.

Bricht die Inzidenz drei Tage infolge die 165 rutschen wir am übernächsten Tag in die Stufe 4 mit Distanzlernen + Notbetreuung + Präsenzangebote für 4. Klassen.

 

Zurück geht es in die vorherigen, niedrigeren Stufen am übernächsten Tag, wenn der entsprechende Grenzwert fünf Werk-Tage infolge unterschritten wird.

 

Testpflicht an Schulen:

Weiterhin gilt die Testpflicht an Schulen nach den bekannten Regelungen. Selbsttests für zuhause wird es bis zu den Sommerferien von der Schule aus leider nicht geben.

Mittlerweile gibt es ab sofort Ausnahmen von der Testpflicht für geimpfte und genesene Personen in der Schule und zwar für:

·         Kinder und Erwachsene, die nachweislich eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Der Nachweis muss uns durch ein positives PCR-Testergebnis mit Datumsangabe erbracht werden.

·         Erwachsene, die seit mindestens 14 Tagen über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Der Nachweis des Impfschutzes erfolgt durch Vorlage des Impfausweises oder einer Impfbescheinigung.

Diese Personenkreise sind von der Testpflicht an Schulen befreit.

 

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes restliches Himmelfahrtswochenende. Das Wetter spielt ja leider nicht so schön mit…

 

Mit besten Grüßen

 

Yvonne Pfefferkorn

Schulleiterin