Elternbrief Nr. 24 - Beurlaubungen + Lernsommer SH 2021

Liebe Eltern der Grundschule Rhen,

 

wie Sie sicherlich in den letzten Tagen aus den Medien erfahren haben, bittet das Bildungsministerium die Schulen um Unterstützung bei der Ausgestaltung des Lernsommers S-H 2021 während der Sommerferien durch z. B. externe Träger, Anbieter und Freiwillige (bevorzugt in den Ferienwochen 5 + 6). Dabei können Schülerinnen und Schüler überwiegend ab Klassenstufe 3 Lernangebote besonders in den Kernfächern wahrnehmen. In Henstedt-Ulzburg hat sich schon im letzten Jahr die Zusammenarbeit mit der VHS als sehr gelungen gezeigt. Die VHS versucht derzeit, auch im Rahmen des Lernsommers SH wieder Kurse anbieten zu können.

 

Die VHS Henstedt-Ulzburg ist sehr rege und kann den Kindern schon jetzt in einem ersten Schritt kostenlose Schulergänzungskurse in der fünften und sechsten Ferienwoche anbieten, die vom Kreis Segeberg unterstützt werden. Nähere Informationen zu den Kursen und zu den Anmeldungen erhalten Sie in der Elterninformation der VHS im Anhang.

Diese Kurse passen eigentlich auch schon prima in das Konzept des Bildungsministeriums.

 

Beurlaubungen:

Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 17. Mai bis 18. Juni 2021 auf Antrag weiterhin die Möglichkeit zur Beurlaubung gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Sie erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail an die Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Eine Beurlaubung erfolgt nur in Bezug auf die Teilnahme am Präsenzunterricht. Während der Beurlaubung arbeitet Ihr Kind im Distanzlernen an den vorgegebenen Aufgaben. Leistungsnachweise können bei Bedarf und nach Absprache trotzdem in der Schule geschrieben werden, vorausgesetzt wir können Ihrem Kind einen gesonderten Raum ohne weitere Schülerkontakte anbieten.

 

Weitere Infos zum freiwilligen Wiederholen:

Einen Antrag Ihrerseits auf freiwilliges Wiederholen Ihres Kindes reichen Sie mir bitte schriftlich (nicht per Mail) bis zum 26.05.2021 ein. Ich benötige unter dem Antrag die Unterschriften aller Sorgeberechtigten. Das freiwillige Wiederholen wird nicht auf die Schulbesuchszeit Ihres Kindes angerechnet.

 

Ich wünsche Ihnen allen ab Donnerstag ein schönes langes Wochenende.

 

Yvonne Pfefferkorn

 

Schulleiterin