Liebe Eltern der GS Rhen,
wie geht es weiter?
Auch in der nächsten Woche werden wir alle Kinder der Schule in Präsenz beschulen. Diese Regelung wird solange gelten, bis Sie von mir etwas anderes mitgeteilt bekommen.
Informationen zu den Schulöffnungen und den neuen Corona-Reaktionsplan finden Sie im Internet unter
www.schleswig-holstein.de/schuleoeffnet
Es ist sehr schön, wieder im „regulären“ Schulbetrieb zu stecken, mit fast allen Kindern arbeiten zu können und fast alle Kinder sehen zu dürfen. Hoffentlich bleibt uns das sehr lange erhalten, drücken wir die Daumen. Die Testungen in den Klassen funktionieren – auch dank der Elternunterstützung – sehr gut. Wir sind mit dem derzeitigen Prozedere sehr zufrieden.
Bisher gibt es noch keine Informationen aus dem Ministerium, wann die Selbsttestungen mit Selbsttests aus der Schule für zuhause möglich sein können. Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen dazu ab. Sobald ich etwas genaues dazu weiß, werde ich alle Eltern darüber informieren.
Testnachweise in der KW19:
In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass wir für die KW19 (Himmelfahrtswoche) nur einen Testnachweis am Montag durch einen Selbsttest in der Schule oder zuhause benötigen.
Achtung: Sollten Sie am Sonntag einen Testnachweis für Ihr Kind aus einem Testzentrum bekommen, muss Ihr Kind am Mittwoch allerdings einen zweiten Testnachweis in der Schule vorlegen.
Freiwilliges Wiederholen aufgrund der Corona-Pandemie:
Sollte es für Sie und Ihr Kind eine Option sein, das Schuljahr 2020/2021 aufgrund der Corona-Pandemie freiwillig wiederholen zu wollen, denken Sie bitte daran, mir den Antrag bis spätestens zum 26.05.2021 schriftlich einzureichen. Je früher Sie ihn einreichen, desto besser ist es für unsere Planungen des nächsten Schuljahres. Sie haben im Vorfeld die Möglichkeit, bei den Lehrkräften ein Beratungsgespräch zum freiwilligen Wiederholen in Anspruch zu nehmen. Setzen Sie sich dazu bitte rechtzeitig mit den Klassenlehrkräften in Verbindung. Die Beratungen können per Telefon erfolgen oder im Rahmen einer Videokonferenzschaltung. Sie werden nicht in Präsenz stattfinden.
Beurlaubungen:
Bisher gibt es keine Mitteilungen darüber, ob Beurlaubungen nach §15 SchulG SH auch ab dem 17.5. möglich sein werden. Bisher ist diese Regelung befristet bis zum 14.5.2021. Ich melde mich auch in diesem Fall, wenn ich weitere Informationen dazu bekommen habe.
Zahngesundheit:
Auch in Pandemiezeiten kann ein Besuch zur Kontrolle beim Zahnarzt nicht schaden. Für die Schulen gibt es einen Prämienwettbewerb. Sollten alle Kinder einer Klasse den angefügten Bestätigungsabschnitt für den Kontrollbesuch beim Zahnarzt bis Mitte Juni bei der Klassenlehrkraft abgegeben haben, locken 50,00 Euro für die Klassenkasse.
Sie merken, heute kann ich mich entspannt kurz halten. Ich hoffe, nichts vergessen zu haben. So wünsche ich Ihnen schon jetzt ein schönes langes Himmelfahrtswochenende in der kommenden Woche. Denken Sie bitte daran, dass die Schulen am 14. Mai einen offiziellen Ferientag haben (am 13. Mai ist Himmelfahrt). Wir sehen Ihre Kinder nächste Woche nur vom 10.-12.05. in der Schule.
Mit besten Grüßen
Yvonne Pfefferkorn
Schulleiterin