Elternbrief Nr. 20 - Distanzlernen im Kreis Segeberg mit Notbetreuung und Testpflicht an Schulen

Liebe Eltern der Grundschule Rhen,

 

wie vor den Ferien angekündigt, kommen nun die Regelungen zum Unterrichtsablauf nach den Osterferien. Lesen Sie die Mail bitte sehr sorgfältig, denn es sind einige wichtige Punkte zwingend einzuhalten.

Zunächst weise ich Sie auf die Anhänge hin. Sie bekommen einen Elternbrief der Bildungsministerin, die Quarantäneverordnung nach Auslandsreisen, einen Vordruck zur qualifizierten Selbstauskunft bei Selbsttestungen zu Hause sowie die Einverständniserklärung für die Selbsttestungen an Schule.

 

In der nächsten Woche (KW 16) gilt für den Kreis Segeberg die „Notbremse“, d.h. die Klassenstufen 1 bis 6 befinden sich im Distanzunterricht mit Notbetreuung.

Für die Notbetreuung gelten die bekannten Regelungen: Es dürfen Kinder angemeldet werden,

·        bei denen beide Elternteile arbeiten, mindestens ein Elternteil davon in einem systemrelevanten Beruf tätig ist und keine alternative Betreuungsmöglichkeit zu finden ist (Vorlage: Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers aus dem die Systemrelevanz hervorgeht).

·        deren Mutter/Vater alleinerziehend und berufstätig ist und keine alternative Betreuungsmöglichkeit zu finden ist (Vorlage: kurze Erklärung und Bescheinigung des Arbeitgebers)

·        die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann.

 

Achtung! Wir benötigen die Anmeldungen für die Notbetreuung bis spätestens Freitag, d. 16.04.2021 um 12.00 Uhr per Mail an die Schule unter Nennung des Namens und ganz wichtig der Klasse des Kindes.

Notbetreuung findet statt für die Klassenstufen 1 und 2 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und für die Klassenstufen 3 und 4 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

 

Die Materialausgabe für den Distanzunterricht in der kommenden Woche regeln wir ausnahmsweise wie folgt: Da einige Familien erst am Wochenende nach HU zurückreisen, findet die Materialausgabe am Montag im Laufe des Vormittags in der Schule statt. Ein Zeitfenster von einer Stunde erhalten Sie von den Klassenlehrkräften in einer gesonderten Nachricht. Sollten Sie zum Abholtermin verhindert sein, bitten Sie bitte eine befreundete Familie darum, das Material mitzubringen. Sie können sich auch gerne generell mit Nachbarn und Freunden absprechen, damit wir den Abholverkehr möglichst gering halten können.

Die ersten Videokonferenzen im Distanzlernen finden diesmal erst ab Dienstag statt.

 

Von meiner Seite gibt es „nur“ folgende Vorgaben für die Materialausgabe:

1.      Kinder der unteren Klassenräume erhalten ihr Material über die grüne Oase durch ein Fenster des Klassenraumes (Zugang zur Oase gegenüber des Getränkemarktes durch das Tor).

2.      Kinder der oberen Klassenräume kommen zur Materialausgabe an ihre jeweilige Trakttür (rot, grün, gelb oder blau) über den Schulhof.

3.      Die Notbetreuungskinder erhalten ihr Material während der Notbetreuung.

4.      Eine Person darf zur Abholung erscheinen.

5.      Die Mindestabstände müssen immer und zu jeder Person zwingend eingehalten werden.

6.      Eine medizinische MNB muss auf dem gesamten Schulgelände getragen werden.

 

Ab der kommenden Woche gilt eine Testpflicht an Schulen. Alle Kinder, die in Präsenz vor Ort sind sowie alle Beschäftigten an Schule müssen zweimal pro Woche ein negatives Testergebnis vorweisen. Auch alle Besucher*innen benötigen am Tag ihres Besuches ein negatives Testergebnis. Lediglich beim kurzen Abholen von Materialien oder von kranken Kindern wird von Besucher*innen kein Test verlangt.

 

Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in Schule durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchführen.

 

Die Schule bietet allen Kindern vor Ort montags und donnerstags einen Selbsttest an. Diesen führen wir in der Regel nicht in den Klassenräumen durch, da unser Probelauf gezeigt hat, dass viele Kinder während des Tests oder direkt danach anfangen zu niesen. Haben alle gleichzeitig ihren medizinischen MNS abgesetzt, ist mir das Niesen im Chor mit dem damit verbundenen Aerosoltransport im Klassenraum trotz Querlüftung unter der Mutante B117 zu heikel. Wir führen die Tests in Kleingruppen unter extrem viel Abstand und mit perfektem Durchzug in der Turnhalle durch oder bei gutem Wetter sogar draußen. Das ist meine Wunschvorstellung. Ich hoffe, mein Plan ist organisatorisch machbar, sonst müssen wir umschwenken. Dann informiere ich Sie aber vorher.

Lediglich im Rahmen der Notbetreuung während des Distanzlernens würde ich die Tests auch im Klassenraum durchführen lassen, sofern wir nur wenige Kinder einer Klasse dort sitzen haben.

 

Sie können Ihrem Kind auch einen gültigen Testnachweis bspw. eines Arztes, einer Apotheke oder eines Testzentrums mitgeben. Oder sie führen zu Hause auf eigene Kosten einen Selbsttest bei Ihrem Kind durch und bestätigen ein negatives Testergebnis mit ihrer Unterschrift auf dem Vordruck zur qualifizierten Selbstauskunft (s. Anhang). Die Selbstauskunft muss zwingend vollständig ausgefüllt sein. Die anderweitig durchgeführten Tests dürfen nicht älter als 3 Tage sein.

 

Ihr Kind darf ab dem 19.4. die Schule nur betreten,

·        wenn es die ausgefüllte Einverständniserklärung zur Selbsttestung an Schule im Original dabei hat (s. Anhang – diese Fassung muss es jetzt sein) oder

·        wenn die neue Einverständniserklärung im weiteren Verlauf der nächsten Wochen bereits vorliegt und nicht schriftlich per Brief für die Zukunft widerrufen wurde oder

·        wenn es einen anerkannten Testnachweis dabei hat oder

·        wenn es eine vollständig ausgefüllte qualifizierte Selbstauskunft dabei hat (s. Anhang).

 

Beachten Sie bitte: Ein Kind darf nur die Schule betreten, wenn uns ein Testnachweis vorliegt, der nicht älter als drei Tage ist. Als Beispiel: Ein am Montag durchgeführter Test gilt auch noch für Dienstag und Mittwoch. Am Donnerstag benötigt Ihr Kind (spätestens) einen neuen Nachweis.

Um es für uns in der Schule nicht ganz so kompliziert zu machen, wenn sie die Testungen selbst in die Hand nehmen möchten: Geben Sie Ihrem Kind einen frischen Nachweis bitte auch immer möglichst montags und donnerstags mit in die Schule.

 

Erscheint ihr Kind ohne Einverständniserklärung für eine Selbsttestung in der Schule, liegt diese auch nicht bereits vor und es hat auch keinen fristgerechten anderweitigen negativen Testnachweis dabei, muss es von Ihnen wieder abgeholt werden. Wir haben leider keine andere Wahl und werden sie dann benachrichtigen.

 

Sollte ein Kind im Rahmen der Selbsttestungen an Schule ein positives Ergebnis bekommen, müssen wir es von den anderen Kindern räumlich trennen, bis Sie es abholen kommen. Ihr Kind wird nicht alleine warten müssen. Bei gutem Wetter lassen wir Ihr Kind unter Aufsicht solange draußen spielen. Wir werden es so behutsam, wie es irgend geht, angehen. Für Sie zuhause gelten in diesem Fall nach der Abholung alle Regelungen, so wie ich sie vor den Ferien per Elternbrief mitgeteilt habe (häusliche Absonderung, PCR-Testung etc.).

 

Und zum Schluss kann ich Ihnen noch mitteilen, dass Sie erneut die Möglichkeit bekommen, Ihr Kind auf Antrag in der Zeit vom 19.4. bis 14.5.2021 gem. §15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht zu beurlauben. Dies erklären Sie uns bitte schriftlich per Mail an die Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

 

So, nun beende ich die heutige Informationsflut erstmal und hoffe, nichts vergessen zu haben. Leider kann ich Ihnen keine anderen Nachrichten mitteilen. Der Schulbetrieb in all seinen Facetten scheint weiterhin ein Balanceakt zu bleiben. Drücken wir die Daumen, dass sich das Infektionsgeschehen im Kreis möglichst schnell bremsen lässt. Vermeiden Sie bitte unnötige Kontakte und beachten Sie weiterhin sehr sorgsam die aktuellen Hygieneregeln.

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Yvonne Pfefferkorn

Schulleiterin