2. Änderung zum Elternbrief Nr. 16 - Maskenpflicht

Liebe Eltern der Grundschule Rhen,

 

es tut mir leid, aber soeben wurden uns neue Information zum Thema „Maskenpflicht an Schulen“ vom Bildungsministerium zugeschickt. Darin heißt es:

 

„Im Interesse einer erhöhten Schutzwirkung gilt in der Zeit vom 22. Februar bis zum 7. März 2021 für alle an Schule Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler die Pflicht, in der Unterrichts- und Betreuungssituation mindestens eine medizinische Maske zu tragen, sogenannte OP-Masken. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten.“

 

Sollten Sie es nicht schaffen, für Ihr Kind für die ersten Schultage OP-Masken zu besorgen, können wir Ihren Kindern medizinische Masken aus unserem Bestand anbieten. Leider ist dieser Bestand nicht allzu groß. Daher sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie es schaffen könnten, Ihren Kindern möglichst zeitnah OP-Masken zu kaufen.

 

Mir ist sehr bewusst, wie kurzfristig diese Änderungen auf Sie einprasseln und so kann ich Ihnen nur schon im Voraus für Ihre Mithilfe danken. Wenn Sie keine OP-Masken für Kinder bekommen, kann man auch die OP-Masken für Erwachsene mit ein paar Tricks „verkleinern“. Anleitungen dazu findet man auf youtube ;-)

 

Mit besten Grüßen

 

Yvonne Pfefferkorn

Schulleiterin